Hallo SE Geplagte
Ich möchte zu diesem Thema auch noch ein paar Worte schreiben. Das Thema
"Behindertengrad" wurde ja schon vor länger Zeit mal hier angesprochen, deswegen will ich es mal pushen und neu beleben. Ich behandle jetzt aber nur explizit dieses Thema:
»SE als Behinderung« Wie oben im Threadtitel steht.
![Bild](http://www.seborrhoisches-ekzem.de/images/smilies/kolobok_exclaim.gif)
Geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen............... 0 – 10
GdB/GdSAnmerkung von mir: Als
Prädilektionsstelle (Prädilektion = Vorliebe) wird in der Medizin die von einem bestimmten Krankheitsprozess bevorzugte Körperregion bezeichnet. So sind Prädilektionsstellen der Hautveränderungen durch das SE z.B. das Gesicht, Hals, die Brust und Dekolleté und der Rücken bis zum Po!
Das heißt auf gut Deutsch: wenn ihr 2x im Jahr für jeweils ca. 6 Wochen, im Jahr also 12 Wochen oder 3 Monate mit eurer SE zu kämpfen habt, gibt es nix... so hart wie es klingt!
![Bild](http://www.seborrhoisches-ekzem.de/images/smilies/kolobok_exclaim.gif)
sonst, je nach Ausdehnung............... 20 - 30
GdB/GdSWenn ihr aber wirklich über einen längeren Zeitraum, das heißt: auch mit Klinikaufenthalten, Kuren, Reha krankgeschrieben seid, dann mag es sich "lohnen" einen Antrag auf Feststellung des Grades des Behinderung bei dem zuständigen Landratsamt einzureichen. Nur ist es auch ein zweischneidiges Schwert! Jungen Menschen, die noch nicht ihren festen Platz im Arbeitsleben gefunden haben und noch keine Festanstellung haben, rate ich dringend davon ab!
Aus dem einfachen Grund: Der Behinderungsgrad, falls tatsächlich 25-30 Grad festgestellt werden, müssen beim Arbeitgeber/zukünftigen Arbeitgeber angegeben werden! Und rechnet es euch doch mal aus… 310€ Steuerfrei im Jahr, das ist für die Katz wenn man bedenkt wieviel Kosten teilweise aufgewendet werden müssen um das SE in Schach zu halten. Ich rate euch… sammelt jeden noch so kleinen Beleg aus der Apotheke, oder macht ein Deal mit euren Apotheker aus (dazu müsstet ihr halt nur in dieser betreffenden Apotheke einkaufen und einen Kundenkarte beantragen) und lasst euch am Jahresende einen computererstellten Gesamtauszug eure Kosten ausdrucken.
Alles zusätzliche, auf anderem Weg beschaffte: Cremes, Öle, Seifen usw. die im Zusammenhang mit der SE stehen: jeden Beleg! (auch z.B. Amazon gekaufte Ware) über das Jahr sammeln und mit einreichen!
Ach noch was: Diese Feststellung des
GdB/GdS ist ja nicht von Dauer! Die wird nur für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und muss wieder nach der abgelaufenen Zeit neu beantragt werden!
Zu dem Punkt:
●Gleichstellung möglich: das ist in dem Fall einer SE so gut wie ausgeschlossen, das wird nicht passieren!
Deswegen fällt auch dieser Punkt flach:
●Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung! L.G. eloy