SE als Behinderung

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SE als Behinderung

Beitragvon Cloud » 22.03.2012, 20:33

Hallo,

ich wollte nur darauf hinweisen das SE als Behinderung gilt. Dadurch erlangt man wenigstens ein paar Vergünstigungen...kommt natürlich darauf an, wie stark ausgeprägt das SE ist. Erst bei einem Behinderungsgrad von 25% bzw. 30% macht das ganze Sinn.

Ekzeme

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)
geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0 - 10
sonst 20 - 30


Atopisches Ekzem („Neurodermitis constitutionalis", „endogenes Ekzem")
geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0 - 10
bei länger dauerndem Bestehen 20 - 30


mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall 40
mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr 50
Eine Beteiligung anderer Organe, insbesondere bei Atopiesyndrom (z.B. allergisches Asthma, allergische Rhinitis/Konjunktivitis) ist ggf. zusätzlich zu bewerten.


Seborrhoisches Ekzem
geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen 0 - 10
sonst, je nach Ausdehnung 20 - 30

Vorteile
GdB 30
•Gleichstellung möglich
•Steuerfreibetrag 310 €
•Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
•Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste


Grüße

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Re: SE als Behinderung

Beitragvon Fröschle » 24.03.2012, 16:54

Hallo,
hast du einen Behindertengrad erhalten ?
Wenn ja, schreib doch mal wie man das erhält.

Gruß, Claudia
Fröschle
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Re: SE als Behinderung

Beitragvon Cloud » 24.03.2012, 21:07

Hallo Claudia,

ne noch nicht aber ich habe es mal beantragt. Mir ist es einfach zu dumm immer mit dem Finanzamt über meine Krankheitskosten zu streiten (Medikamente, Fahrtkosten zur Klinik etc.).

Grüße
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Re: SE als Behinderung

Beitragvon simca » 22.05.2012, 22:23

Hallo,
wie muss ich denn vorgehen, um sowas zu erhalten? Bin auch schlimm vom SE sogar mit Augenbeteiligung betroffen, verdiene sehr wenig, weil ich zur Zeit nicht in der Lage bin jeden Tag arbeiten zu gehen und muss alles selbst bezahlen, obwohl die ganzen Salben nicht mal helfen. Muss das der Hautarzt entscheiden? Bitte dringend um Hilfe.
LG
simca
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Re: SE als Behinderung

Beitragvon Cloud » 06.07.2012, 18:49

Hallo,

einfach den Erstantrag auf Feststellung des Grades des Behinderung bei dem zuständigen Landratsamt einreichen und fertig. Den Antrag findest du mit großer Wahrscheinlichkeit auf der Internseite vom entsprechenden Landratsamt. Aber sprich das vorher mit deinem Arzt ab und erzähl ihm jedes Detail, weil oft vergessen sie alles in ihren netten PC aufzuschreiben.

Bei Ablehnnug kann man bzw. sollte man einen Anwalt hinzuziehen. In der Regel übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten für ein gerichtliches Verfahren.

Grüße
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Re: SE als Behinderung

Beitragvon eloy » 17.10.2016, 14:22

Hallo @simca

Bist du noch hier im Forum?

Es würde mich doch sehr interessieren, ob du einen Antrag auf Grad der Behinderung gestellt hast? Falls du das lesen solltest, bitte melde dich doch mal.

L.G. eloy
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Re: SE als Behinderung

Beitragvon eloy » 17.10.2016, 14:44

Hallo SE Geplagte

Ich möchte zu diesem Thema auch noch ein paar Worte schreiben.

Das Thema "Behindertengrad" wurde ja schon vor länger Zeit mal hier angesprochen, deswegen will ich es mal pushen und neu beleben. Ich behandle jetzt aber nur explizit dieses Thema:

»SE als Behinderung« Wie oben im Threadtitel steht.

Bild Geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen............... 0 – 10 GdB/GdS

Anmerkung von mir:

Als Prädilektionsstelle (Prädilektion = Vorliebe) wird in der Medizin die von einem bestimmten Krankheitsprozess bevorzugte Körperregion bezeichnet. So sind Prädilektionsstellen der Hautveränderungen durch das SE z.B. das Gesicht, Hals, die Brust und Dekolleté und der Rücken bis zum Po!

Das heißt auf gut Deutsch: wenn ihr 2x im Jahr für jeweils ca. 6 Wochen, im Jahr also 12 Wochen oder 3 Monate mit eurer SE zu kämpfen habt, gibt es nix... so hart wie es klingt!

Bild sonst, je nach Ausdehnung............... 20 - 30 GdB/GdS

Wenn ihr aber wirklich über einen längeren Zeitraum, das heißt: auch mit Klinikaufenthalten, Kuren, Reha krankgeschrieben seid, dann mag es sich "lohnen" einen Antrag auf Feststellung des Grades des Behinderung bei dem zuständigen Landratsamt einzureichen. Nur ist es auch ein zweischneidiges Schwert! Jungen Menschen, die noch nicht ihren festen Platz im Arbeitsleben gefunden haben und noch keine Festanstellung haben, rate ich dringend davon ab!

Aus dem einfachen Grund: Der Behinderungsgrad, falls tatsächlich 25-30 Grad festgestellt werden, müssen beim Arbeitgeber/zukünftigen Arbeitgeber angegeben werden! Und rechnet es euch doch mal aus… 310€ Steuerfrei im Jahr, das ist für die Katz wenn man bedenkt wieviel Kosten teilweise aufgewendet werden müssen um das SE in Schach zu halten. Ich rate euch… sammelt jeden noch so kleinen Beleg aus der Apotheke, oder macht ein Deal mit euren Apotheker aus (dazu müsstet ihr halt nur in dieser betreffenden Apotheke einkaufen und einen Kundenkarte beantragen) und lasst euch am Jahresende einen computererstellten Gesamtauszug eure Kosten ausdrucken.
Alles zusätzliche, auf anderem Weg beschaffte: Cremes, Öle, Seifen usw. die im Zusammenhang mit der SE stehen: jeden Beleg! (auch z.B. Amazon gekaufte Ware) über das Jahr sammeln und mit einreichen!

Ach noch was: Diese Feststellung des GdB/GdS ist ja nicht von Dauer! Die wird nur für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und muss wieder nach der abgelaufenen Zeit neu beantragt werden!

Zu dem Punkt: ●Gleichstellung möglich: das ist in dem Fall einer SE so gut wie ausgeschlossen, das wird nicht passieren!

Deswegen fällt auch dieser Punkt flach: ●Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung!

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