Hallo,
danke für die Beurteilungen!
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass man das als Dritter kaum oder gar nicht sieht.
Meine Eltern sagten mir das eben auch, dass man schon genau hinsehen muss, damit man was Mögliches erkennen kann (aber da dachte ich, dass sie das nur sagen, um mich zu beruhigen). Aber aus meiner Sicht sieht es eben immer schlimm aus!
Wenigstens kam etwas Selbstvertrauen mit euren Beurteilungen und Worten zurück!
Noch kurze Frage zu Bild 1: die Lichtquelle kam ja stark von vorne. Sieht man es denn da?! Denn ich sehe das sehr hervorgehoben (wie ein Kreis um den Mund.)
Ich hab noch mal 2 Fotos, auf denen ein mittelstarker Ausbruch war.
Das erste Foto (Bild 1) wurde ohne Blitzlicht aufgenommen, das zweite (Bild 2) mit Blitzlicht.
@ Dark45:
gerade, da du einen Ausbruch hast, solltest du ein Bild posten. Denn nur so kannst du dir vorstellen, wie andere es sehen. Wenn du das Bild als Anhang hochlädst, können es sowieso nur registrierte Mitglieder sehen, und da wir alle wissen, was du durchmachst bzw. wie das Exzem aussieht, kann man das Bild dann auch gut bewerten.
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Eigentlich sollte man Verfassungsklage gegen das Seborrhoische Ekzem erheben. Es schränkt einen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG ein.