Heilerde?

Was hilft, was nicht? Tipps und Erfahrungen

Heilerde?

Beitragvon gezha » 03.11.2014, 02:52

Hallo,

hat schon wer Erfahrungen mit Heilerde gemacht?

Meine Oma (82) nimmt das (zur allgemeinen Besserung) und sie meint, es hilft, dass sie sich wohler fühlt.
Kann das wer bestätigen? Wie sieht es mit dem Ekzem aus, wenn man das nimmt?

Hoffentlich haben manche schon ihre Erfahrungen mit gemacht. :)



gezha
Eigentlich sollte man Verfassungsklage gegen das Seborrhoische Ekzem erheben. Es schränkt einen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG ein.
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Re: Heilerde?

Beitragvon Benno » 29.11.2014, 17:48

hi Gezha,

wenn du einen akuten schub hast dann kann mans aufs Gesicht draufhauen indem man ein Gemisch
aus Mineralwasser u. Erde nimmt. dann eintrocknen lassen 10-15 min und mit wasser runterwaschen.
Doch das problem ist immer das man dannch wieder irgendeine (fettfreie) creme nehmen muss weils spannt
und trocken wirkt.

Meine Meinung dazu ist: lieber (die spezielle grüne vulkan Erde) innerlich anwenden und aussen absolut nix drauf aufs gesicht ausser frische (ungespritzte) Äpfel (den saft) u/o Apfelessig!
innerlich dann noch Omega 3 (fischöl) noch dazu einehmen dann bist du die SE zu 99 prozent los wenn du noch folgendes dazu beachtest:

- Sonne! (keine Bank!) + saubere Luft
- Sport (kein dauerlauf! nur kurze Interwall spurts u/o 5-10 min krafttraining ohne Geräte am Tag!)
- Stressbewältigung (zur Ruhe kommen Meditieren/beten Atemübungen)
- Artgerechte Ernährung (kein getreide/kein Fabrik zucker/keine Konservierungstoffe!!!)
- keine chemische Medikamente weder innen noch aussen (keine impfungen Antibiot. usw. ((ausser endstadien Patienten/Unfallopfer)

ganz einfach, ganz simpel SE weg plus alle sonstigen Zivilisationskrankheiten ohne Arzt und Pharma
wenn noch fragen da sind einfach fragen
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Re: Heilerde?

Beitragvon gezha » 30.11.2014, 14:48

Ich meinte es eigentlich auch zum Einnehmen und nicht zum "Draufschmieren".

Meine Oma nimmt das ja auch ein und schmiert sich das nicht auf die Haut ;).
Eigentlich sollte man Verfassungsklage gegen das Seborrhoische Ekzem erheben. Es schränkt einen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG ein.
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