von gezha » 27.06.2014, 15:10
an alle, die denken, der Beitrag oben ist echt: das ist er nicht! Das ist Werbung.
Eigentlich sollte man Verfassungsklage gegen das Seborrhoische Ekzem erheben. Es schränkt einen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG ein.